Freitag, 13. Juli 2018

Rentenpaket, aber bitte für alle.

Heute ist durch Hubertus Heil (BMAS) das neue Rentenpaket angekündigt worden. Grundsätzlich ist dieses zu begrüßen, da dringend etwas gegen Altersarmut getan werden muss. Vieles ist aber noch nicht geklärt. Neben der Finanzierbarkeit ist uns ein besonderer Aspekt aufgefallen, der nach unserer Auffassung für eine weitere Spaltung der Sozialgemeinschaft Deutschland sorgt. Im Detail geht es dabei um die Erwerbsgeminderten Rente, denn hier sollen Bestandsrentner wieder ausgeschlossen werden.

Aus unserer Sich schon daher kritisch, weil Rentner die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, dem Grundsatz nach als Menschen mit Behinderung zählen. Diese Definition findet sich nicht nur im Artikel 1 der UN-Behindertenrechtkonvention (Zitat): "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." wieder sondern findet auch seine Definition im Sozialgesetzbuch (Zitat): "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. "

Wir sind der Meinung, das in unserer soziale Gesellschaft betroffene Menschen nicht in zwei Sozialschichten teilen. Menschen mit Behinderung sollten unabhängig vom Alter oder dem Beginn ihrer Behinderung, gleich behandelt werden. Dieses ist aber nicht mehr gegeben, wenn eine soziale Spaltung durch unterschiedlich hohe Renten erfolgt, denn damit werden die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben, unterschiedlich verteilt.

Gerade bei Menschen mit Behinderung ist es wichtig, dass unsere Gesellschaft gleiche Integrationschancen bietet. Diese Chancen werden aber versagt, wenn wir eine Gruppe finanziell schlechter stellen, als eine andere Gruppe, die durch die finanzielle Besserstellung, mehr Chancen zur Teilhabe und Integration erhalten.

Behinderung ist kein Zustand, sondern meist durch Ereignisse im Leben verschuldet, auf die betroffene keinen Einfluss hatten.  Gerade hier ist es wichtig, dass wir diese Menschen in der Gesellschaft auffangen und ihnen zumindest gleiche Chancen in der Teilhabe und Integration bieten.

Wenn es zur einer Erhöhung der Renten kommt, kann dieses nur dann gerecht umgesetzt werden, wenn wir die betroffenen Menschen im gleichen Maße behandeln und gleichstellen. Ob hier die Rentenkasse belastet werden sollte, oder nicht neue Finanzierungsmodelle entwickelt werden müssen, muss als Lösungsaufgabe für die Politik zu betrachten sein. Meist sind Erwerbsgeminderte Menschen, Menschen, die ihren Beitrag durch Steuern geleistet haben und daher wäre es ein Ansatz, hier auch mehr Finanzierung durch den Bundeshaushalt sicher zu stellen.

Menschen die seit Geburt behindert sind, haben den gleichen gesellschaftlichen Anspruch wie erwerbsgeminderte Menschen. Diese betroffenen Menschen sind Teil der Gesellschaft und daher mit gleichen Integrationsrechten. Die Gesellschaft hat für diese Menschen die gleichen Verpflichtungen, wie für jeden anderen Menschen. Das gilt für Inklusion und Integration, genauso, wie für die Teilhabe. Auch hier muss man sich über neue Finanzierungsmodelle Gedanken machen, damit diese Menschen mit gleichen finanziellen Möglichkeiten ausgestattet werden, wie ein Mensch der erst im späteren Alter seine Behinderung und somit Erwerbsminderung, erlangt hat. Vielleicht wäre hier die Finanzierung durch eine Teilung (Steuern, Sozialkassen) ein Gedanke, der seitens der Gesellschaft eher tragbar ist und somit die soziale Gerechtigkeit schafft, die ein modernes Land benötigt.

Die Integrationsmöglichkeiten und die Teilhabe, darf nicht durch die vom Staat vor diktierten finanziellen Schranken, eingeschränkt werden. Leider zeigt die Realität aber genau dieses Bild und wir schicken nicht selten, Menschen mit Behinderung in die Armut. Wie soll da eine Integration erlogen.

Dienstag, 5. September 2017

Offener Brief an die Bundesregierung - PM 201709-01 vom 05.09.2017



sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind in den Vergangenen Tagen auf einen Presseartikel aufmerksam gemacht worden, dessen Inhalt uns zu diesem öffentlichen Brief bewegt hat.
Es geht um das Schicksal von Frau W. (hier nachzulesen:
http://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/aktuelle-beitraege/ihre-geschichte-m/37-yourstorry-20170904-01).

Deutschland hat am 30. März 2007 die UN- Behindertenkonvention unterzeichnet. Das war vor 10 Jahren. Die UN- Behindertenkonvention ist durch den Artikel 25 GG, dem eines Bundesgesetzes gleich zu stellen.
Das BVerfG hat dieses entsprechend bestätigt. Nach § 2 SGB IX sind „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ – Somit sind auch Menschen, die pflegebedürftig sind, Menschen mit Behinderung.

Im Detail bedeutet das, dass auch pflegebedürftige Menschen, sowie Rentner mit Erwerbsminderung, durch die UN-Behindertenkonvention geschützt sind.



Der §34 Abs. 1 SGB XI beschreibt „Der Anspruch auf Leistungen ruht: solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren. Für die Pflegesachleistung gilt dies nur, soweit die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet,“

Unserer Meinung nach zeigt der §34 Abs.1 SGB XI ganz deutlich, dass Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Dadurch das Pflegesachleistungen nicht in das EU- Ausland gezahlt werden, erfolgt die Schlechterstellung behinderter Menschen und begründet unserer Meinung nach, somit den Verstoß gegen die UN-Menschenrechte/Behindertenkonvention. Zumal diese Menschen, auch wenn im EU-Ausland lebend, weiterhin in das deutsche Sozialsystem/Pflegekasse einzahlen. Offizielle Stellen (Bundesministerien) verweisen als Begründung gerne auf Urteile. Jedoch muss man nach eingehender Prüfung feststellen, dass die Urteile den Aspekt der Behinderung nicht berücksichtigen. Wie man sich da als Bundesregierung dann drauf stützen kann, ist und bleibt für uns eine unbeantwortete Frage.

Das Schicksal von Frau W. zeigt zudem ganz deutlich, dass Deutschland durch diese Regelung sogar das Deutsche Gesundheitssystem zusätzlich belastet, da Medikamente in Deutschland wesentlich teurer sind. Selbst Pflegeeinrichtungen sind im EU-Ausland häufig (bis zu 50%) günstiger und haben mittlerweile teils bessere Standards, wie in Deutschland. Im Fall von Frau W. erfolgte im EU-Ausland sogar eine Milderung der Erkrankung, was neben den menschlichen Aspekt, zur weiteren Kostenreduzierung führt. Doch diese scheint vom deutschen Staat nicht gewünscht.

Vielleicht sollte sich die Bundesregierung mal aktiv um Dinge wie die Petition 70248 kümmern, die dem Deutschen Bundestag vorliegt, anstatt sich im TV zu duellieren.
10 Jahre UN-Behindertenkonvention und man hat den Verdacht, in Deutschland interessiert das in der Politik niemanden. Genau dieses Verhalten sollte man vielleicht zum Aufruf verwenden, dass die Menschen, gerade jene die betroffen sind, Deutschland endlich wegen „Verdacht des Verstoßes gegen Menschenrechte“ bei der UN anzeigen.

Auch der §41a SGB XII ist ein weiteres Beispiel, wie Menschen mit Behinderung behandelt werden. Pauschalisiert werden „4 Wochen“ Maximalurlaub für SGB XII Empfänger verhängt. Das hierdurch aber Menschen mit Behinderung automatisch schlechter gestellt werden (siehe auch §125 SGB IX - Sonderurlaub), halten wir für mehr als bedenklich. Außerdem, warum darf ein erwerbsunfähiger oder Rentner, der dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, nicht länger in den Urlaub oder bspw. zu seinen im nahen EU-Ausland lebenden Kindern? Noch problematischer wird der §41a SGB XII, wenn die betroffene Person dadurch ihre Umgangspflicht mit den eigenen Kindern nicht mehr wahrnehmen kann.
Ganz abgesehen von einer Auslands- Rehabilitation. Diese wird mit dem Paragraphen komplett verhindert. Da darf man sich dann fragen, ob die Bundesrepublik Deutschland den Bürger nicht sogar an seiner Pflicht „alles zu tun um die Gesundheit wieder herzustellen“ hindert?

Das sind nur zwei Beispiele, die nach unserer Meinung einen klaren Verstoß gegen die UN-Behindertenkonvention darstellen.

Nach der Wahl ist vor der Wahl und von daher bitten wir den Deutschen Bundestag, noch vor der Wahl zu diesem Schreiben eine Stellungnahme zu verfassen und diese Einschränkungen aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

EU-Schwerbehinderung - Redaktionsteam



Samstag, 12. August 2017

Pressemitteilung 201708-01 vom 12.08.2017

Wie bereits in unserem Artikel "Pflegesachleistungen im EU-Ausland" beschrieben, ist es unserer Meinung nach ungerecht, wenn Bürger der Bundesrepublik Deutschland, im EU-Ausland, kein Recht auf Pflegesachleistungen erhalten.

Genau dafür wollen wir uns aber einsetzen.

Da pflegebedürftige Menschen nach der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) als "Menschen mit Behinderung" zählen, sind wir der Meinung, dass damit gegen die UN-BRK verstoßen wird.

Eine derartige Regelung ist zudem für uns völlig unverständlich, da es sich um einen Personenkreis handelt, der auch im EU-Ausland an die Deutsche Pflegekasse, seine Beiträge zahlt. Somit besteht bei uns der Verdacht, dass damit eine Schlechterstellung der Rentner im EU-Ausland vorliegt.

Aus diesem Grunde haben wir auf Change.org eine Petition gestartet, die als Initiator weiterer Maßnahmen dienen soll.

Freitag, 11. August 2017

Pressemitteilungen. Was wollen wir hier veröffentlichen?

Liebe Leser/in,

wir haben einen sehr komplexen Aktionsplan. Um hier Transparenz für die Aktionen zu übermitteln, haben wir uns für Pressemitteilungen entschlossen, die wir hier veröffentlichen werden.

Diese Mitteilungen werden neben der Veröffentlichung hier, auch über unseren Verteiler versandt, für den sich jeder interessierte, hier registrieren kann:


Rentenpaket, aber bitte für alle.

Heute ist durch Hubertus Heil (BMAS) das neue Rentenpaket angekündigt worden. Grundsätzlich ist dieses zu begrüßen, da dringend etwas gegen ...